Aktuelles:

Pistengaudi und Wirte Skitag am 5. März 2012

Willkommen am Wirte Skitag im Hoch-Ybrig


5. Jahreszeit im Kanton Schwyz

Fasnacht im Kanton Schwyz startet pünktlich an dre


News

Aufruf an unsere Mitglieder - Jede Unterschrift zählt!

Wer sich nicht wehrt, bleibt diskrimiert!

Volksinititativen haben nur eine Chance, wenn sie von den Mitgliedern der lancierenden Organisation mit vollem Engagement mitgetragen werden.

GastroSuisse ist darauf angewiesen, dass die Mitglieder beim Sammlen der nötigen Unterschriften (100`000 plus Reserven) tatkräftig mithelfen. Sammelt jedes Mitglied 20 Unterschriften, so erreichen wir dieses Ziel. Unterschreiben die Chefin und der Chef, die Mitarbeitenden sowie die Stammgäste, so sind die Unterschriften schnell beieinander.

Es ist aber anzunehmen, dass nicht jedes Mitglied von GastroSuisse sich aktiv an der Unterschritensammlung engagiert, darum ist es besser, dass die aktiven und engagierten Mitglieder von GastroSchwyz gleich 40 oder besser noch mehr Unterschriften sammeln. Damit ist gesichert, dass unsere Kantonalsektion die festgelegte Quote erreichen wird.

Gerade jetzt, nach den Sommerferien ist Ihr Einsatz gefordert. Sammeln Sie in Ihren Betrieben Ihre Unterschriften und retournieren Sie die Bogen, wenn sie auch nicht komplet ausgefüllt sind.

JEDE UNTERSCHRIFT ZÄHLT!

Der Vorstand von GastroSchwyz mit den Regionalpräsidenten zählen auf Sie!

Vielfach wird beim Unterschriftensammeln gefragt, was denn bei einer Senkung des MwSt-Satzes mit den Verkaufspreisen in den Gaststätten passieren wird? Hier gilt es zu beachten, dass es in erster Linie um die Beseitigung der Diskriminierung und um eine Gleichbehandlung der Gastronomie gegenüber dem Take-away-Betrieb und dem Detailhandel geht, die die gleichen Produkte nur mit 2,4% versteuern müssen. Es ist denn auch unverständlich, dass z.B. eine Bratwurst im Restaurant mit 7,6% MwSt. belastet wird, hingegen die gleiche Bratwurst vom Grill beim Metzger oder vom Grossverteiler mit nur 2,4 MwSt-Prozenten belastet wird! Der Initiativtext sagt denn auch eindeutig:

"Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wir die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke, Tabak und anderen Raucherwaren, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden".

Die MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes muss endlich aufhören!

 Öffnet externen Link in neuem FensterSchluss mit der MwSt-Diskriminierung