Fotos DV GastroSchwyz 2011.
Wirtechor.
Passivrauchschutz - Gesetzgebung - Politik - Haltung GastroSchwyz - Pressespiegel.
Wirte Skitag 2012.
Schwyzer GastroTreff.
Verordnungen zum Passivrauchschutz
Die Verordnung zum eidgenössischem Gesetz ist durch den Bundesrat verabschiedet worden und das Gesetz tritt am 1. Mai 2010 in Kraft
Verordnung zum eidgenössischen Gesetz
Die Details sind bekannt!
Nach einem letzten klärenden Gespräch mit dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes stehen nun die nötigen Unterlagen zum Passivrauchschutz zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen, sich über die Anforderungen an ein Raucherlokal bzw. über ein Raucherraum (Fumoirs) zu orientieren. Die Unterlagen helfen Ihnen dabei.
Zuständig für das Bewilligungsverfahren ist Ihre Gemeinde wo sich Ihr Gastrobetrieb befindet, Hier erhalten Sie das Gesuchsformular und bei Unklarheiten auch weitere Auskünfte.
Beachten Sie, dass das Gesetz per 1. Mai 2010 in Kraft tritt und keine Übergangsfristen bestehen!
Wegleitung zum Schutz vor Passivrauchen
Fragen und Antworten zum Passivrauchschutz im Kanton Schwyz
Schwyzer Pressespiegel
Presseartikel der Schwyzer Presse zu gastgewerblichen Themen.
Presseartikel zur Aufhebung des Jugenschutzes
Fragen und Antworten zum Passivraucherschutz
Kommen illegale Raucherkeller?
Freiräume für Raucher sind nötig!
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Alkoholausschank an Jugendliche - Alles im Griff?
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Kommentar zum Gratis Hahnenwasser für alle
Hygieneprobleme: Die Meinung von GastroSchwyz
Im Schweizerischen Gastgewerbe herrscht ein Hygienestandart, der weltweit jedem Vergleich standhält. Eine weitere Verschärfung der Kontrollen und Vorschriften ist nicht nötig. Der Profi im Gastgewerbe mit langjähriger Erfahrung weiss, was er zu tun hat, damit die Hygiene im eigenen Haus nicht leidet - den Gästen zuliebe aber auch aus eigenem Interesse. Zu achten wäre daher vielmehr auf einen vernünftigen Vollzug sowie auf die Qualifikationen und das Know-how von Einsteigern, vorallem im Bereich der Hygiene. Mit unserem Dachverband zusammen, fordert GastroSchwyz deshalb, dass die Erteilung einer Betriebsbewilligung auch von einer minimalen Hygienequalifikation des Unternehmers abhängig gemacht wird. Eine Anprangerung oder Veröffentlichung eines Kontrollberichtes erübrigt sich demnach.




