Aktuelles:

Die neuen Löhne für 2012

Auf den 1. Januar, bzw. auf Beginn der Sommersaiso


Verordnungen zum Passivrauchschutz

Die Verordnung zum eidgenössischem Gesetz ist durch den Bundesrat verabschiedet worden und das Gesetz tritt am 1. Mai 2010 in Kraft

Leitet Herunterladen der Datei einVerordnung zum eidgenössischen Gesetz

 

Leitet Herunterladen der Datei einGesV KantonSchwyz 

 

Die Details sind bekannt!

Nach einem letzten klärenden Gespräch mit dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes stehen nun die nötigen Unterlagen zum Passivrauchschutz zur Verfügung.

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Anforderungen an ein Raucherlokal bzw. über ein Raucherraum (Fumoirs) zu orientieren. Die Unterlagen helfen Ihnen dabei.

Zuständig für das Bewilligungsverfahren ist Ihre Gemeinde wo sich Ihr Gastrobetrieb befindet, Hier erhalten Sie das Gesuchsformular und bei Unklarheiten auch weitere Auskünfte.

Beachten Sie, dass das Gesetz per 1. Mai 2010 in Kraft tritt und keine Übergangsfristen bestehen!

Leitet Herunterladen der Datei einWegleitung zum Schutz vor Passivrauchen

Leitet Herunterladen der Datei einFragen und Antworten zum Passivrauchschutz im Kanton Schwyz

Leitet Herunterladen der Datei einLüftungsprinzip

 

 


Schwyzer Pressespiegel

Presseartikel der Schwyzer Presse zu gastgewerblichen Themen.

Leitet Herunterladen der Datei einPresseartikel zur Aufhebung des Jugenschutzes

Leitet Herunterladen der Datei einFragen und Antworten zum Passivraucherschutz

Leitet Herunterladen der Datei einKommen illegale Raucherkeller?

Leitet Herunterladen der Datei einFreiräume für Raucher sind nötig!

Leitet Herunterladen der Datei ein

Leitet Herunterladen der Datei einHygieneprobleme

Leitet Herunterladen der Datei einAlkoholausschank an Jugendliche - Alles im Griff?

Leitet Herunterladen der Datei einPrävention hat Priorität

Leitet Herunterladen der Datei einÄrgerliches Mödeli

Leitet Herunterladen der Datei einDas müssen Sie auch gelesen haben!

Leitet Herunterladen der Datei einKommentar zum Gratis Hahnenwasser für alle

 

Hygieneprobleme: Die Meinung von GastroSchwyz

Im Schweizerischen Gastgewerbe herrscht ein Hygienestandart, der weltweit jedem Vergleich standhält. Eine weitere Verschärfung der Kontrollen und Vorschriften ist nicht nötig. Der Profi im Gastgewerbe mit langjähriger Erfahrung weiss, was er zu tun hat, damit die Hygiene im eigenen Haus nicht leidet - den Gästen zuliebe aber auch aus eigenem Interesse. Zu achten wäre daher vielmehr auf einen vernünftigen Vollzug sowie auf die Qualifikationen und das Know-how von Einsteigern, vorallem im Bereich der Hygiene. Mit unserem Dachverband zusammen, fordert GastroSchwyz deshalb, dass die Erteilung einer Betriebsbewilligung auch von einer minimalen Hygienequalifikation des Unternehmers abhängig gemacht wird. Eine Anprangerung oder Veröffentlichung eines Kontrollberichtes erübrigt sich demnach.

Es hat sich ausgeraucht - auch im Kanton Schwyz. Mit Ausnahme in Raucherbeizen bis 80 m2 und Fumoirs mit Bedienung!