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Massgebende finanzielle Vorteile und ein Minimum an Administration beim Abrechnen sämtlicher Sozialversicherungen. - Vorteilhafte Bedingungen beim Abschluss von Personenversicherungen (Swica) und Sachversicherungen (Allianz)
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- Gratis-Jahresabonnement der Verbandszeitung "GastroJournal"
- Ermässigtes Schulgeld in den Fachschulen GastroSuisse "Belvoirpark Hotelfachschule Zürich" und "Ecole Hôtelière de Genève"
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GastroConsult AG
Aus- und Weiterbildung
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- Weiterbildungskurse für die Lernenden zu speziellen Konditionen für die Mitgliederbetriebe
Die häufigsten Fragen
Was benötige ich, um einen Betrieb eröffnen zu können?
Sie benötigen zwar von Gesetzes wegen keine fachspezifischen Kenntnisse. Ein Wirtepatent ist im Kanton Schwyz nicht mehr obligatorisch.
Wir raten Ihnen jedoch dringend, bevor Sie einen eigenen Betrieb übernehmen,sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ein vielseitiges Angebot erleichtert Ihnen den Einstieg in Ihre neue Tätigkeit.
Wo und wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Betrieb eröffnen will?
Für die Betriebsbewilligung ist die Gemeinde zuständig, in welcher Sie Ihren Betrieb eröffnen möchten. Sie müssen die Gemeindeverwaltung kontaktieren und ein entsprechendes Gesuchsformular verlangen. Planen Sie genügend Vorbereitungszeit ein!
Wie hoch ist der Mietzins, respektive der Umsatz beim Restraurationsbetrieb, den ich übernehmen will?
Der Mietzins beträgt in der Regel 7% bis 9.5% des Umsatzes. Der Umsatz ist vom Betrieb, von der Lage und vom Betriebsinhaber direkt abhängig. Um genaueres über einen Betrieb aussagen zu können, braucht es verschiedene betriebsspezifische Daten.
Unseren Mitgliedern stehen wir mit Rat gerne zur Seite. Wenn Sie davon ebenfalls profitieren möchten: hier geht`s zur
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